Leihgaben
Zusätzlich verleihe ich auch Gegenstände meiner Sammlungen für Ausstellungen.
Die dabei zu erfüllenden Bedingungen sind hier aufgeführt:
- NamensnennungDas Objekt wird unter Namensnennung des Leihgebers und mit dessen Monogrammsymbol präsentiert.Die Namensnennung erfolgt auch in Print-Publikationen (wie z.B. Katalogen und Werbematerialien).Falls in der Ausstellung Verlinkungen (z.B. QR-Codes oder via App) eingesetzt werden, sollte eine Verlinkung zu dieser Seite realisiert werden.
- Zugang zum Leihobjekt
- Zusätzliche Anforderungen für Online-Ausstellungen
- Belegexemplar / -foto
- Sonstige Bedingungen
Sie laden mich zu die Ausstellung umrahmende oder begleitende Veranstaltungen wie Vernissage, Finissage und Matineen ein. Der Eintritt zur Ausstellung und zu Veranstaltungen im Rahmen der Ausstellung ist für mich und meine Begleitung kostenfrei.
Auch bei Online-Ausstellungen, begleitenden Webseiten und Pressemitteilungen, die das Objekt präsentieren, erfolgt eine Namensnennung. Diese kann auch implizit (z.B. durch Mouseover oder Alternativtext) realisiert werden.
Mir wird das Recht eingeräumt, Screenshots der Online-Ausstellung oder Aufnahmen aus der Präsenzausstellung einschließlich von den Räumlichkeiten und anderen Ausstellungsobjekten und -texten online zu präsentieren.
Falls es zu der Ausstellung einen Katalog gibt, lassen sie mir ein Belegexemplar zukommen.
Unabhängig von einer Begleitpublikation wird mir ein Foto von dem Objekt im Ausstellungszusammenhang bereitgestellt und das Recht eingeräumt, dieses online zu präsentieren.
Je nach Objekt können weitere Bedingungen, z.B. in Bezug auf Präsentationsbedingungen (Beleuchtung etc.) und Versicherung bestehen, die im Einzelfall vertraglich zu regeln sind.
Bisherige Leihgaben
Hier eine Auswahl der bisher verliehenen Objekte: